Kirchliche Unterrichtserlaubnis/Vokation

Stichwort: Vorläufige Kirchl. Unterrichtserlaubnis

Bevor Sie das Referendariat antreten, benötigen Sie für das Fach Evangelische Religion eine vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis. Diese beantragen Sie beim Landeskirchenamt der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Evangelische Kirche im Rheinland
Das Landeskirchenamt
Dezernat IV.2 Schulische Bildung
z. Hd. Frau Corinna Blasberg
Hans-Böckler Str. 7
40476 Düsseldorf

Tel.: 0211/4562-626
FAX: 0211/4562-694
E-Mail

Zunächst fordern Sie im Dezernat IV.2 einen Personalbogen an. Dies kann formlos geschehen.

Diesen Personalbogen senden Sie dann ausgefüllt zusammen mit 

  • einer beglaubigten Fotokopie des Examenszeugnisses 
  • einer Fotokopie der Taufbescheinigung 
  • einer Fotokopie der Konfirmationsbescheinigung
  • eine aktuelle Kirchenmitgliedschaftsbescheinigung

an das Dezernat zurück.

Nach Vorlage der vollständigen Unterlagen und deren Bearbeitung wird Ihnen dann die vorläufige Unterrichtserlaubnis ausgestellt.

Stichwort: Endgültige Kirchl. Unterrichtserlaubnis/Vokation

Nachdem Sie das zweite Staatsexamen abgelegt haben, beantragen Sie dann die endgültige Unterrichtserlaubnis. Voraussetzung ist die Teilnahme an einer Vokationstagung, die vom Pädagogisch-Theologischen Institut der Evangelischen Kirche im Rheinland durchgeführt wird. Es finden mehrere dieser Tagungen pro Jahr statt. Nehmen Sie Kontakt auf mit dem

Landeskirchenamt
Abteilung 3 - Erziehung und Bildung
Dezernat 3.2 - Schulische Bildung
Frau Heike Söll
Tel.: 0211/4562-692
Fax: 0211/4562-694
E-Mail: Heike.Soell@ekir-lka.de